Das Führen einer Limited Company für Kapitalgesellschaften
Die Entbürokratisierung ist in England schon sehr weit vorangeschritten.
Es gibt nur wenige Dinge zu beachten, die für das Führen der Limited
Company notwendig sind. Die wichtigsten Dinge zeigen wir Ihnen nachstehend
auf. Alle weiteren Informationen und Formulare inkl. Übersetzung und
Hinweisen erhalten Sie nach der Gründung der Limited von uns kostenlos
zur Verfügung gestellt.
In UK gibt es den Geschäftsführer (Director)
und den Sekretär (Company Secretary). Das bedeutet,
für die Gründung und das Führen brauchen Sie zwei Personen!
Der Sekretär hat keine Rechte, sofern Sie diese nicht festlegen wollen.
Der Geschäftsführer oder auf Ihren Wunsch mehrere Geschäftsführer,
führen die Geschäfte.
Wie stellen Ihnen gerne einen Sekretär für 179,- Euro/jährlich
zur Verfügung und erinnern Sie unter anderem automatisch und rechtzeitig
an wichtige Termine z.B. zur Abgabe des Statusberichtes (Annual Return).
Zusätzlich befreien wir Sie von der Abgabe einer englischen Steuererklärung
(wenn Sie in England keine Betriebsstätte haben).
Nachstehende Punkte sind bei der Führung der Limited zu beachten:
Registrierter Firmensitz Büro (Registered Office)
Aufgaben und Pflichten des Geschäftsführers (Director)
Aufgaben und Pflichten des Sekretärs (Company Secretary)
Satzung (Articles of Association)
Aktionäre (Shareholders)
Statusbericht (Annual Return)
Registrierter Firmensitz (Registered Office):
Das registrierte Büro dient dazu, offizielle Dokumente zu empfangen
und muss in England sein! EINE POSTFACHADRESSE IST NICHT ZULÄSSIG!
Das registrierte Büro muss auf allen Rechnungen und Geschäftpapieren
stehen, dazu kann Ihre deutsche Niederlassung auf dem Geschäftspapier
stehen.
Wir melden das registrierte Büro für Sie bei einer renommierten
Steuerberatungsgesellschaft an (tätig seit über 120 Jahren, mit
über 70 Mitarbeitern). Dadurch ist Ihr registriertes Büro keine
Briefkastenfirma, sondern ein real existierendes Office.
Aufgaben und Pflichten des Geschäftsführers (Directors):
Der Director ist verantwortlich für die fristgerechte Einreichung folgender
Dokumente:
Buchhaltung (Accounts)
Steuerklärung
Statusbericht (Annual Return)
Jahresabschluss und Bilanz
Aufgaben und Pflichten des Sekretärs (Company Secretary):
Der Company Secretary hat vom Gesetz her keine "besondere Macht"
oder Rechte im Unternehmen, es sei denn, es besteht ein Arbeitsvertrag.
D.h. er hat kraft Gesetz keine Vollmacht auf Geschäftskonten oder sonstige
Befugnisse, Änderungen von Satzungen etc..
Normalerweise übernimmt der Sekretär folgende Aufgaben:
Registrierung des Geschäftsführers/der Geschäftsführer
und des Sekretärs
Einladung zu Haupt- und Gesellschafterversammlungen
(Diese Aufgabe kann auch der Director übernehmen)
Zur Eintragung des Unternehmens sind aber mind. zwei unterschiedliche Personen
notwendig. D.h. Sie benötigen zur Gründung eine Person, die als
Sekretär unterschreibt.
TIPP:
Wenn wir den Sekretär stellen, informieren wir Sie rechtzeitig
für € 179,- jährlich (oder ohne Stellung eines Sekretärs
für nur € 129,- jährlich).
Jahresabschluss und Bilanz:
Wenn Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben und keine englische
Betriebstätte haben, dann müssen Sie keinen Jahresabschluss gegenüber
dem englischen Finanzamt abgeben. Wir befreien Sie von der Abgabe
des Jahresabschlusses im Rahmen unseres Servicepaketes.
Gegenüber dem Handelsregister ist ein Annual Return abzugeben.
KMUs, die 2 von 3 folgenden Punkten nicht überschreiten, müssen
lediglich eine verkürzte Bilanz gegenüber dem Handelsregister
abgeben.
Umsatz nicht größer als £ 2.800.000 (€ 3.920.000)
Bilanzsumme nicht mehr als £ 1.400.000 (€ 1.960.000)
Anzahl der Beschäftigten nicht mehr als 50
Das Handelsregister verzichtet auf einen Bericht des Steuerberaters,
wenn der Umsatz £ 350.000 (€ 490.000) und die Bilanzsumme
£ 1.400.000 (€ 1.960.000) nicht überschreitet.
Wenn Sie zusätzlich in England eine Betriebstätte haben,
um von den niedrigen Steuern zu profitieren:
Der Jahresabschluss ist spätestens 10 Monate nach Ende des Geschäftsjahres
beim Handelsregister und an die Steuerbehörde (Inland Revenue) einzureichen.
Wird die Gesellschaft z.B. am 03.05.03 gegründet, dann endet das Geschäftsjahr
(wenn nicht ein anderes Datum gewünscht wird, z.B. 31.12.03) zum 31.05.04.
Der Abschluss muss dann spätestens 10 Monate nach dem 31.05.04 eingereicht
werden.
Die englischen Steuerberatungskosten gehören zu den günstigsten
in Europa. Außerdem gelten britische Anwaltskanzleien im Wirtschaftsrecht
als führend in Europa. (Capital 9/2003).
Statusbericht (Annual Return):
Hier wird lediglich geprüft, ob die Gründungsdaten noch korrekt
sind, z.B. ob es Änderungen bei den Aktienbesitzern gibt, die Adresse
des registrierten Büros, die Art der Gesellschaft und Hauptgeschäftszweck
und der Name, Adresse und Geburtstag der Direktoren. Dieses muss einmal
jährlich gemacht werden und wird an das englische Handelsregister geschickt.
Weitere Informationen zum Führen einer Limited erhalten Sie
kostenlos nach der Gründung Ihrer Limited.