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Das Führen einer Limited Company für Kapitalgesellschaften

Die Entbürokratisierung ist in England schon sehr weit vorangeschritten. Es gibt nur wenige Dinge zu beachten, die für das Führen der Limited Company notwendig sind. Die wichtigsten Dinge zeigen wir Ihnen nachstehend auf. Alle weiteren Informationen und Formulare inkl. Übersetzung und Hinweisen erhalten Sie nach der Gründung der Limited von uns kostenlos zur Verfügung gestellt.
 
In UK gibt es den Geschäftsführer (Director) und den Sekretär (Company Secretary). Das bedeutet, für die Gründung und das Führen brauchen Sie zwei Personen! Der Sekretär hat keine Rechte, sofern Sie diese nicht festlegen wollen. Der Geschäftsführer oder auf Ihren Wunsch mehrere Geschäftsführer, führen die Geschäfte.

Wie stellen Ihnen gerne einen Sekretär für 179,- Euro/jährlich zur Verfügung und erinnern Sie unter anderem automatisch und rechtzeitig an wichtige Termine z.B. zur Abgabe des Statusberichtes (Annual Return). Zusätzlich befreien wir Sie von der Abgabe einer englischen Steuererklärung (wenn Sie in England keine Betriebsstätte haben).
 
Nachstehende Punkte sind bei der Führung der Limited zu beachten:
Registrierter Firmensitz Büro (Registered Office)
Aufgaben und Pflichten des Geschäftsführers (Director)
Aufgaben und Pflichten des Sekretärs (Company Secretary)
Satzung (Articles of Association)
Aktionäre (Shareholders)
Statusbericht (Annual Return)
 
Registrierter Firmensitz (Registered Office):
Das registrierte Büro dient dazu, offizielle Dokumente zu empfangen und muss in England sein! EINE POSTFACHADRESSE IST NICHT ZULÄSSIG!  Das registrierte Büro muss auf allen Rechnungen und Geschäftpapieren stehen, dazu kann Ihre deutsche Niederlassung auf dem Geschäftspapier stehen.
Wir melden das registrierte Büro für Sie bei einer renommierten Steuerberatungsgesellschaft an (tätig seit über 120 Jahren, mit über 70 Mitarbeitern). Dadurch ist Ihr registriertes Büro keine Briefkastenfirma, sondern ein real existierendes Office.
 
Aufgaben und Pflichten des Geschäftsführers (Directors):
Der Director ist verantwortlich für die fristgerechte Einreichung folgender Dokumente:
Buchhaltung (Accounts)
Steuerklärung
Statusbericht (Annual Return)
Jahresabschluss und Bilanz 

Aufgaben und Pflichten des Sekretärs (Company Secretary):
Der Company Secretary hat vom Gesetz her keine "besondere Macht" oder Rechte im Unternehmen, es sei denn, es besteht ein Arbeitsvertrag. D.h. er hat kraft Gesetz keine Vollmacht auf Geschäftskonten oder sonstige Befugnisse, Änderungen von Satzungen etc..
Normalerweise übernimmt der Sekretär folgende Aufgaben:
Registrierung des Geschäftsführers/der Geschäftsführer und des Sekretärs
Einladung zu Haupt- und Gesellschafterversammlungen
(Diese Aufgabe kann auch der Director übernehmen) 
Zur Eintragung des Unternehmens sind aber mind. zwei unterschiedliche Personen notwendig. D.h. Sie benötigen zur Gründung eine Person, die als Sekretär unterschreibt.

TIPP:
Wenn wir den Sekretär stellen, informieren wir Sie rechtzeitig für € 179,- jährlich (oder ohne Stellung eines Sekretärs für nur € 129,- jährlich).
 
Jahresabschluss und Bilanz:

Wenn Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben und keine englische Betriebstätte haben, dann müssen Sie keinen Jahresabschluss gegenüber dem englischen Finanzamt abgeben. Wir befreien Sie von der Abgabe des Jahresabschlusses im Rahmen unseres Servicepaketes.
Gegenüber dem Handelsregister ist ein Annual Return abzugeben.
KMUs, die 2 von 3 folgenden Punkten nicht überschreiten, müssen lediglich eine verkürzte Bilanz gegenüber dem Handelsregister abgeben.
Umsatz nicht größer als £ 2.800.000 (€ 3.920.000)
Bilanzsumme nicht mehr als £ 1.400.000 (€ 1.960.000)
Anzahl der Beschäftigten nicht mehr als 50
Das Handelsregister verzichtet auf einen Bericht des Steuerberaters, wenn der Umsatz £ 350.000 (€ 490.000) und die Bilanzsumme  £ 1.400.000 (€ 1.960.000)  nicht überschreitet.
 
Wenn Sie zusätzlich in England eine Betriebstätte haben, um von den niedrigen Steuern zu profitieren:
Der Jahresabschluss ist spätestens 10 Monate nach Ende des Geschäftsjahres beim Handelsregister und an die Steuerbehörde (Inland Revenue) einzureichen.

Wird die Gesellschaft z.B. am 03.05.03 gegründet, dann endet das Geschäftsjahr (wenn nicht ein anderes Datum gewünscht wird, z.B. 31.12.03) zum 31.05.04. Der Abschluss muss dann spätestens 10 Monate nach dem 31.05.04 eingereicht werden.
 
Die englischen Steuerberatungskosten gehören zu den günstigsten in Europa. Außerdem gelten britische Anwaltskanzleien im Wirtschaftsrecht als führend in Europa. (Capital 9/2003).
 
Statusbericht (Annual Return):
Hier wird lediglich geprüft, ob die Gründungsdaten noch korrekt sind, z.B. ob es Änderungen bei den Aktienbesitzern gibt, die Adresse des registrierten Büros, die Art der Gesellschaft und Hauptgeschäftszweck und der Name, Adresse und Geburtstag der Direktoren. Dieses muss einmal jährlich gemacht werden und wird an das englische Handelsregister geschickt.
Weitere Informationen zum Führen einer Limited erhalten Sie kostenlos nach der Gründung Ihrer Limited.

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